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   BAG, 17.03.1970 - 5 AZR 263/69   

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https://dejure.org/1970,319
BAG, 17.03.1970 - 5 AZR 263/69 (https://dejure.org/1970,319)
BAG, Entscheidung vom 17.03.1970 - 5 AZR 263/69 (https://dejure.org/1970,319)
BAG, Entscheidung vom 17. März 1970 - 5 AZR 263/69 (https://dejure.org/1970,319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechte eines Arbeitnehmers - Einsicht in Personalakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1391
  • BB 1970, 619
  • DB 1970, 886
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Der Umfang dieser Fürsorgepflicht ist im Einzelfall aufgrund einer eingehenden Abwägung der beiderseitigen Interessen zu bestimmen (BAGE 7, 267, 271, 272 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 17. März 1970 - 5 AZR 263/69 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84

    Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung

    Dabei ist der Umfang der Fürsorgepflicht im Einzelfall aufgrund einer eingehenden Abwägung der beiderseitigen Interessen zu bestimmen (BAGE 7, 267, 271 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 17. März 1970 - 5 AZR 263/69 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch

    Der Umfang dieser Fürsorgepflicht läßt sich im Einzelfall nur aufgrund einer eingehenden Abwägung der beiderseitigen Interessen bestimmen (BAGE 7, 267, 271, 272 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 17. März 1970 - 5 AZR 263/69 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu I 3 a der Gründe).
  • ArbG Berlin, 04.08.2011 - 28 Ca 923/11

    Zwangsgeldfestsetzung - Nichterfüllung eines titulierten

    Es gehört im Lichte des allgemeinen Rücksichtnahmegebots (§ 241 Abs. 2 BGB) zum Pflichtenkreis des Arbeitgebers auch im Vollstreckungsverfahren, dem Anspruchsteller objektiv vermeidbare Belastungen möglichst zu ersparen (s. zum Erkenntnisverfahren bereits BAG 17.3.1970 - 5 AZR 263/69 - AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 78: Gebot, "vermeidbare Nachteile bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen vom Arbeitnehmer fernzuhalten").

    zu diesem - zentralen - Aspekt statt vieler schon Wilhelm Herschel Anm. LAG Hamburg [5.11.1951] AP 1952 Nr. 105 (Hervorhebung nicht im Original; d.U.): Der Arbeitgeber müsse "den Dienst so regeln, dass den Arbeitnehmern ein vermeidbarer Eingriff in ihre schutzwürdigen Interessen erspart" bleibe; s. im gleichen Sinne auch BAG 17.3.1970 - 5 AZR 263/69 - AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 78 [2.]: Gebot, "vermeidbare Nachteile bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen vom Arbeitnehmer fernzuhalten".S. zu diesem - zentralen - Aspekt statt vieler schon Wilhelm Herschel Anm. LAG Hamburg [5.11.1951] AP 1952 Nr. 105 (Hervorhebung nicht im Original; d.U.): Der Arbeitgeber müsse "den Dienst so regeln, dass den Arbeitnehmern ein vermeidbarer Eingriff in ihre schutzwürdigen Interessen erspart" bleibe; s. im gleichen Sinne auch BAG 17.3.1970 - 5 AZR 263/69 - AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 78 [2.]: Gebot, "vermeidbare Nachteile bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen vom Arbeitnehmer fernzuhalten".

    27) S. zu diesem - zentralen - Aspekt statt vieler schon Wilhelm Herschel Anm. LAG Hamburg [5.11.1951] AP 1952 Nr. 105 (Hervorhebung nicht im Original; d.U.): Der Arbeitgeber müsse "den Dienst so regeln, dass den Arbeitnehmern ein vermeidbarer Eingriff in ihre schutzwürdigen Interessen erspart" bleibe; s. im gleichen Sinne auch BAG 17.3.1970 - 5 AZR 263/69 - AP § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 78 [2.]: Gebot, "vermeidbare Nachteile bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen vom Arbeitnehmer fernzuhalten".

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 376/93

    Mitbestimmung des Personalrats nur auf Antrag; Hinweispflichten des Arbeitgebers

    Der Umfang dieser Fürsorgepflicht läßt sich im Einzelfall nur aufgrund einer Abwägung der beiderseitigen Interessen bestimmen (BAGE 7, 267, 271, 272 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteile vom 17. März 1970 - 5 AZR 263/69 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 2 der Gründe; vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 1 der Gründe; vom 13. April 1988 - 5 AZR 537/86 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 340/85

    Entfernung einer missbilligenden Äußerung des Arbeitgebers aus den Personalakten

    Der Umfang dieser Fürsorgepflicht ist im Einzelfall aufgrund einer eingehenden Abwägung der beiderseitigen Interessen zu bestimmen (BAG 7, 267, 271, 272 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 17. März 1970 - 5 AZR 263/69 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 2 der Gründe).
  • ArbG Freiburg, 14.01.2010 - 13 Ca 331/09

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Arbeitsverweigerung - Konflikt

    Der Umfang dieser Fürsorgepflicht ist im Einzelfall aufgrund einer eingehenden Abwägung der beiderseitigen Interessen zu bestimmen (BAGE 17.03.1970 - 5 AZR 263/69).
  • BAG, 12.06.1986 - 6 AZR 559/84

    Abmahnung: Verstoß gegen das Verbot politischer Betätigung, Anspruch auf

    Der Umfang dieser Verpflichtung bestimmt sich im Einzelfall anhand einer eingehenden Abwägung der beiderseitigen Interessen (BAG 7, 267, 271, 272 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 17. März 1970 - 5 AZR 263/69 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 09.11.2001 - 5 Sa 926/01

    Positive Vertragsverletzung

    Ganz allgemein ist der Arbeitgeber allerdings aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten, vermeidbare Nachteile bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen vom Arbeitnehmer fernzuhalten und bei der Ausübung seiner Rechte die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers nicht aus dem Auge zu verlieren (BAG, Urteil vom 17.03.1970 - 5 AZR 263/69 -, AP Nr. 78 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
  • LAG Hamm, 18.05.2001 - 5 Sa 1919/00

    Fürsorgepflichtverletzung eines öffentlichen Arbeitgebers durch unterlassene

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  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 624/84

    Selbständige Anfechtung eines Schlußurteils unter Beschränkung auf die

  • LAG Hamburg, 05.07.1991 - 3 Sa 14/91

    Erteilung; Arbeitszeugnis; Zeugnisberichtigung; Zeugnisurkunde; Ausstellung;

  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 460/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Fürsorgepflicht

  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 80/85

    Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte aus Fürsorgepflicht

  • BAG, 08.10.1986 - 5 AZR 672/85

    Verkürzung der Wochenarbeitszeit aus familiären Gründen bei Angestellten im

  • ArbG Wetzlar, 27.11.1985 - 2 Ca 639/85

    Anspruch auf Rücknahme einer Abmahnung; Auswirkungen der Abmahnung auf das

  • LAG Nürnberg, 30.06.1986 - 4 Sa 103/84

    Aufnahme eines Strafurteils gegen einen Arbeitnehmer in dessen Personalakte;

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